AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen

§ 1 Zweck

Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll.

§ 2 Rechte und Pflichten des Mieters

Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu den in §1 genannten Zwecken nutzen. Jeglicher Art der gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung.
Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit der Firma ferienwohnungen-Zingst.com – carda MANAGEMENT als Vertreter des Vermieters aufgenommen werden. Eine Überbelegung führt zur sofortigen fristlosen Kündigung.
Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.00 Uhr geräumt sein und kann im Regelfall ab 16.00 Uhr belegt werden.
Wir weisen darauf hin, dass zu jeder Ferienwohnung nur ein PKW- Stellplatz zur Verfügung steht.
Tiere dürfen nicht gehalten werden oder nur nach ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln.
Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten.

§ 3 Rechte und Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen.

§ 4 Rücktritt / Nichtinanspruchnahme

Die Reiserücktrittsgebühren betragen:
bis zum 45. Tag vor Ferienwohnungsübernahme 20%
vom 44. Tag bis 30. Tag vor Ferienwohnungsübernahme 50%
ab dem 29. Tag bis 1 Tag vor Ferienwohnungsübernahme 80%

Im Falle einer Stornierung wird eine bereits geleistete Anzahlung unter Verrechnung der vorstehenden Stornierungsbedingungen an den Mieter zurückerstattet.

§ 5 Haftung

Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Tierhaltung

Jedes Mitführen von Haustieren ist vor Buchung des Ferienobjekts genehmigungspflichtig und somit unbedingt beim Vermieter anzumelden.
Sollte es zu Schäden im Mietobjekt kommen, die durch das mitgeführte Haustier entstanden sind, erklärt sich der Mieter hiermit vollumfänglich schadensersatzpflichtig.

§ 7 Schriftform

Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.